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Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 201/85 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Marthe Klensch und andere gegen Staatssekretär für Landwirtschaft und Weinbau.
Zusätzliche Abgabe auf Milch
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 201/85
- EuGH, 25.11.1986 - 201/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 25.11.1986 - 201/85
Klensch / Secrétaire d'État
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 201/85
SCHLUSSANTRÄGE VON SIR GORDON SLYNN - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 201 UND 202/85 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS SIR G O R D O N SLYNN.Die Klägerinnen des ersten Ausgangsverfahrens, deren Lieferanten die Erzeugung voraussichtlich nicht einstellen werden, sondern im Gegenteil erhöhen möchten (wie es bei der Firma Niederterhaff, der Klägerin in der Rechtssache 202/85, der Fall ist), verfügen nicht über derartige Reservekapazitäten zur Unterstützung ihrer Lieferanten.
Diese Fragen sind in dem Prozeß der Molkereien (Rechtssache 201/85) und in demjenigen des landwirtschaftlichen Unternehmens (Rechtssache 202/85) identisch, weshalb die Rechtssachen miteinander verbunden worden sind.
- EuGH, 03.02.1977 - 52/76
Benedetti / Munari
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 201/85
In diesem Zusammenhang hat Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 52/76 (Benedetti/Munari, Slg. 1977, 163, 188) die Ansicht vertreten, es sei "tatsächlich ... nicht daran zu zweifeln ..., daß Artikel 40 nicht nur den Gemeinschaftsgesetzgeber bindet, sondern daß er auch für die 'Mitgliedstaaten gilt, soweit sie mit ihren Interventionsstellen Funktionen im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung wahrnehmen". - EuGH, 23.01.1975 - 51/74
Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 201/85
In der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79) hielt es der Gerichtshof anscheinend nicht für evident, daß Artikel 40 Absatz 3 auf nationale Durchführungsbestimmungen zu einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung Anwendung findet.